BRANDENBURGISCHE SCHLÖSSER GmbH
Gemeinnützige Betriebsgesellschaft

Presseeinladung: Schlossherren mit Leidenschaft für Denkmale gesucht

BONN, DEN 5. JUNI 2019 UM 10.00 UHR

Mehr als ein Dutzend Schlösser, fast ebenso viele Parkanlagen und viele denkmalgeschützte Nebengebäude konnte die Brandenburgische Schlösser gGmbH (BSG) seit ihrer Gründung 1994 retten. Alle Objekte waren akut vom Verfall bedroht und suchten nach neuen Wegen zum Überleben. Dank der beiden Gesellschafter der Brandenburgischen Schlösser gGmbh, dem Land Brandenburg und der privatrechtlichen Deutschen Stiftung Denkmalschutz, entstand diese neue Möglichkeit, durch die alle übernommenen Objekte gesichert, die meisten sogar vollständig restauriert und bereits in eine nachhaltige Nutzung gebracht werden konnten.

Erklärtes Ziel bei der Gründung der BSG war es, neben den ehemaligen Königsschlössern besonders bedrohte Schlösser aus dem reichen und herausragenden Denkmalbestand in Brandenburg zu retten. Über viele Jahre wurden hierzu erhebliche finanzielle Mittel, großes Engagement und umfassende Fachkenntnisse investiert. Von den derzeit im Eigentum der BSG befindlichen zehn Schlössern ist die Etablierung einer Nutzung bereits bei sieben gelungen, bei zwei weiteren eine Teilnutzung. Damit ist ein ganz wesentlicher Punkt erreicht, der Leben in die historischen Gemäuer bringt, die nun in enger Abstimmung mit allen Beteiligten wie den Kommunen und Landkreisen sowie unter Wahrung der Rechte aller Pächter schrittweise „in die Selbständigkeit entlassen“ werden können.

Die Aufgabe der BSG ist damit weitgehend erfüllt: Die Objekte sind gerettet, fast alle umfassend restauriert und neue Nutzer gefunden, die mit ihnen gut zurechtkommen. Der weitere Betrieb der Objekte und der Bauunterhalt sind Aufgaben, die bei den sorgfältig ausgewählten Betreibern in besten Händen sind. Bei einigen Anlagen wie etwa Schloss Reckhahn gelang diese Übergabe bereits, andere Schlösser wie Doberlug Kirchhain oder Freyenstein sanierte die BSG, ohne die Eigentümerschaft zu übernehmen.

„Brandenburg hat einen beeindruckenden Bestand historisch bedeutender Schlösser. Die BSG hat seit Anfang der 1990er Jahre maßgeblich dazu beige-tragen, diese besonders bedrohten Schlösser vor dem Verfall zu retten, zu sichern, umfassend zu sanieren, denkmalgerecht zu entwickeln und mit Leben zu füllen – dafür herzlichen Dank an die BSG und die DSD“, so Kulturministerin Martina Münch für den Gesellschafter Land Brandenburg.

Satzungszweck des Hauptgesellschafters der BSG, der Deutschen Stiftung Denkmalschutz, ist die Restaurierung von Denkmalen aller Gattungen in allen Bundesländern. „Daher wollen wir uns nach den großen Erfolgen in Brandenburg bei der Rettung zahlreicher Schlösser nun verstärkt anderen Objekten zuwenden, die unserer Hilfe heute akut bedürfen“, so Dr. Steffen Skudelny, Vorstand der Deutschen Stiftung Denkmalschutz und Gesellschaftervertreter der Stiftung.

Beide Gesellschafter streben die Überführung der Objekte in eine nachhaltige denkmalgerechte Trägerschaft an – vorrangig durch neue Eigentümer. Besonderen Wert legen beide Gesellschafter auf die Erfüllung wichtiger Vorbedingungen: Neben dem nachhaltigen und sorgsamen, denkmalgerechten Um-gang eine Nutzung, die eine Zugänglichkeit zu den Parks - und wo möglich - auch zu den Schlössern erlaubt. Und nicht zuletzt die Bereitschaft, mit einem regelmäßigen und ausreichenden Budget die geschaffenen Werte zu pflegen und zu unterhalten. Nach der aufwändigen, jahrelangen Sanierung der Objekte besteht bei der Suche nach geeigneten Nachfolgern kein Zeitdruck: Was über Jahrhunderte entstand, wird in der gebotenen Ruhe und Umsicht in eine neue Lebensphase überführt.

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